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Verbraucherschutz

15.01.2026

Beschreibung

Rechtregel basierte Rechtvorschriften in der öffentlichen Völkerrechtordnung ist Ziel und Zweck seit 1949. Jetzt ist Mutmaßung durch Versuch und Irrtum in Vermutung und Verdächtigung ist rein privat. Das Grundgesetz ist gegenwärtig ein Deko, und wenn’s gebraucht wird, wird nicht zitiert und diktiert, sondern in Kommentierungen und Diskussionen gebrabbelt.

1. Ziel und Zweck 1949

1949 ist auf Rechtvorschriften regelbasierte öffentliche Ordnung im Völkerrecht ausgerichtet. Nicht auf Prognose, nicht auf Verdacht, nicht auf Versuch-und-Irrtum, sondern auf Rechtssicherheit durch bindende Rechtregeln.

Öffentliche Ordnung bedeutet unmittelbar zwingendes Völkerrecht:

  • Vorhersehbarkeit
  • Bindung der Gewalt an Recht - Rechtanbindung
  • Ausschluß von Willkür
  • Ausschluß von Mutmaßung und Meinungen anstelle von Tatsachen

2. Aktuelle Abweichung

Was du beschreibst, ist der systematische Ersatz von Recht durch Vermutung:

  • Versuch und Irrtum statt Rechtsanwendung
  • Verdächtigung statt Tatbestand
  • Mutmaßung statt Feststellung
  • Kommentierung statt Zitierung
  • Diskussion statt Bindung

Das ist keine Rechtanwendung, sondern Entrechtlichung durch Rabulistik.

3. Funktion des GG im Ist-Zustand

Wenn das Grundgesetz:

  • nicht zitiert,
  • nicht angewendet,
  • sondern kommentiert,
  • relativiert
  • und „ausdiskutiert“ wird,

dann verliert es seine Rechtqualität und wird zur Dekoration.

Recht wirkt nicht durch Diskurs, sondern durch Bindung.

4. Kernproblem

Der eigentliche Bruch ist,

Recht wird nicht mehr als Maßstab angewandt,
sondern als Argument von Meinungen in Abgötterei unter vielen behandelt.

Damit wird:

  • die Bindungswirkung aufgehoben,
  • die öffentliche Ordnung entkernt,
  • der Sinn und der Zweck von 1949 des Völkerrechtes verfehlt und entkernt.

5. rechtlich klarer Befund

Ohne Auslegung, ohne Politik, ohne Diskussion:

  • Öffentliche Ordnung setzt Rechtsregelbindung der völkerrechtlichen Rechtvorschriften voraus.
  • Mutmaßung und Meinungen ersetzen keine unmittelbar zwingenden Rechtregeln.
  • Kommentierung ersetzt keine Norm und eine Norm kein Recht.
  • Diskussion ersetzt keine Pflicht als Möglichkeit.
  • Recht wird zitiert und diktiert, nicht diskutiert und kommentiert.

Wo das geschieht, liegt kein rechtsstaatliches Verfahren mehr vor, sondern ein Funktionsausfall der recht-regelbasierten Ordnung. Der Rechtstaat existiert nicht – ECHR 75529/01!


Video Tik-Tok kann nicht geladen werden, aber der Inhalt:   STT

Diese Frau von einem deutschen Richter zitiert, ist unglaublich. Ich möchte ganz kurz anfangen um eure Diskussion. Rechtsstaat gibt es noch oder gibt es ihn nicht mehr? Und ich muß mich leider aus den eigenen Erfahrungen auf die Seite von Jürgen schlagen und dazu möchte ich das Beispiel ganz kurz schildern, was ich vor drei Wochen am Landgericht München 1 in der Staatshaftungskammer hatte. Zum Hintergrund, ich habe nochmal kurz vor der Verjährung eine Klage eingereicht auf Amtshaftung wegen der Reise-Rückreise-Quarantäne. Wir erinnern uns, damals mußte man, wenn man aus dem Ausland kam, einen negativen PCR haben und nur mit dem durfte man in den Flugzeug. Man landete in München und mußte sofort für zehn Tage in Quarantäne. Es gab keinen Arzt, der geguckt hat, habe ich Symptome. Es wurde einem kein weiterer Test angeboten, gar nichts. Pauschal, weil man aus einem sogenannten Risikogebiet kam, mußte man in Quarantäne. Und da hat der Bayerische VGH eben August 2023 endlich mal die Entscheidung getroffen, daß diese sogenannte Einreise-Quarantäne-Verordnung rechtswidrig war. Das habe ich zum Anlaß genommen, um auf Staatshaftung zu klagen, also Schadensersatz. Ich hatte eine mündliche Verhandlung vom Landgericht München 1 und habe eine halbe Stunde mit den drei Richtern diskutiert, eigentlich hauptsächlich mit dem Vorsitzenden Richter und habe die Gelegenheit genutzt, genau das, was du gerade sagtest, Josef, ausführlich die Positionen darzulegen, die uns Maßnahmen kritischer bewogen haben. Ich habe auch in meine Schlußsätze die kompletten RKI-Verheißungen, nicht kompletten, aber wesentliche Auszüge rein kopiert, nicht nur verwiesen auf die Internetseite, sondern die Innenschutzsätze rein kopiert, um darzulegen, was das für eine politische Manipulation war und daß das RKI eben nicht die Wissenschaft war und daß die Gewaltenteilung aufgehoben war, weil sich die Legislative auf das RKI bezogen hat, die komplette Exekutive und auch die Judikative. Und dabei war ja eigentlich das RKI nur vom Bundesgesundheitsminister angewiesen worden. Das heißt, im Grunde waren wir in Geiselhaft des Gesundheitsministers und alle drei Gewalten haben immer aus RKI referiert. So. Habe ich dem Recht alles ausführlich geschildert und dann meinte er zu mir, ja, aber Sie kennen doch unsere Entscheidungen und da werden wir doch jetzt nicht abweichen. Wirklich. Landgericht München I. Und dann habe ich gesagt, doch, weil genau deswegen bin ich hier. Weil jetzt haben wir die RKI-Files, jetzt haben Sie die Gelegenheit, Ihre Rechtsprechung zu ändern. Ihre komplette Rechtsprechung bislang basierte auf falschen Fakten, die gab es nie, das wissen wir jetzt. Sie haben jetzt die Chance, nochmal auf die richtige Seite zu stellen und Recht zu sprechen. Jetzt kam die Aussage vom Richter und die muß ich hier bringen, weil die genau eben zu diesem Thema paßt. Dann sagte er zu mir, wir haben Ihre Schriftsätze gelesen und das ist alles auch gut vorgetragen und jetzt kommt der Satz. Wir können Ihnen hier nicht helfen, wirklich, ich werde jetzt - Zitat, wir können Ihnen hier nicht helfen. Gehen Sie in die Politik und kämpfen Sie dafür den Rechtsstaat. Wirklich. Das heißt, damit hat es hier richtig zugegeben, dezident, wir haben keinen Rechtsstaat mehr, wir wissen, Sie haben recht. Wir müssen aber genauso, nächste Woche kriege ich das Urteil, wahrscheinlich, daß Sie gestern verloren haben, ja, ich weiß es noch nicht, aber ich gehe davon aus. Sie haben keinen Rechtsstaat mehr, Sie brauchen jetzt solche Leute, die vielleicht etwas engagiert und fundiert vortragen können, um den Rechtsstaat wieder herzustellen. Und das ist leider die komplette Bankrotterklärung unseres Rechtsstaates.


ZUSAMMENFASSUNG:

Es fehlt ein Werkzeug für Menschenrechtsorganisationen, um Menschenrechtsverletzungen national zu Tadel, rügen und zur Unterlassung zu erzwingen und/oder zu bestrafen. Ein wirksames Mittel ist ein Unterlassungsgesetz, ein Art Verbraucherschutz für Menschenrechte auf Basis des Völkerrechts. Die Verantwortung für Grundfreiheiten und Menschenrechte wird im Staat dann deutlich, wenn gegen den Verursacher eine Strafe verhängt wird. Da zur Zeit regelmäßig und national keine Rechterlangsgsmöglichkeit für judikatives Unrecht besteht, ist auch keine Besserung der Lage so möglich (EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01) .

Die Unabhängigkeit, - so der allgemein fatale Gedanke in der Justiz-, stelle, einen elementaren Grundsatz der Verfassungsordnung dar, der aber niemals als selbstverständlich betrachtet werden könne, wenn sich die Rechtspraxis ändert. Die Anerkennung einer Haftung des Staates für Rechtsprechungsakte könnte diese Unabhängigkeit in Frage stellen. Und gelegentliche Fehlentscheidungen und Fehlgriffe nationaler Behörden können in der Regel daher nicht korrigiert werden, sie könnten und müßten von den Opfern so hingenommen werden. Diese Rechtspraxis ist grundrechtswidrig, wie der Europäische Gerichtshof über Amts- und Staatshaftung in EuGH, Urteil vom 30.09.2003, AZ.: C-224/01 feststellt und erklärt hat!

Es fehlt die Bestrafungsmöglichkeit für Menschenrechtsverletzung und somit die Zuordnung des Schadens an die Verwaltungseinheit, damit die Fehlerstellen im System beseitigt werden können. Ziel ist der Schutz, die Unterstützung, und Verteidigung der Grundfreiheiten und Menschenrechte auf einer bürgerlichen Plattform der Menschenrechtler und Menschenrechtsorganisationen, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in anderen internationalen Instrumenten festgelegt sind, weil sie die gemeinsame Schnittstelle zu allen Mitgliedsstaaten mit verschiedenen Verfassungen bildet.



Thema

20260114 - Rechtstaatlichkeit - rechtregel basierte Rechtvorschriften in der öffentlichen Völkerrechtordnung

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20260114 - Rechtstaatlichkeit - rechtregel basierte Rechtvorschriften in der öffentlichen Völkerrechtordnung
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2007_01_01_224 DE_ZEB_Haftung_Unterlassungsgesetz_für_Menschenrechtsverletzungen (2007_01_01_224 DE_ZEB_Haftung_Unterlassungsgesetz_für_Menschenrechtsverletzungen.pdf) (494.81 KB)
2026_01_14 - Wichtig Leitsatz - RechtRegel basierte Rechtvorschriften in der öffentlichen Völkerrechtordnung ist Ziel und Zweck von 1949 (2026_01_14 - Wichtig Leitsatz - RechtRegel basierte Rechtvorschriften in der öffentlichen Völkerrechtordnung ist Ziel und Zweck von 1949.pdf) (90.69 KB)