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Dissertationen - TEZ

01.12.2025

Beschreibung

Imperatives Recht ist kein fernes Theoriekonzept, sondern ein lebendiger Schutzschild für die Würde jedes Menschen.

 

1. Die Verletzung  des unverletzlichen, unveräußerlichen, nicht verhandelbaren und justitiablen  Menschenrechtes in den Grundrechten und Grundfreiheiten ist ein Kriegsverbrechen der Unmenschlichkeit.

 

2. In Folge die unantastbare Menschenwürde in der Verweigerung der Talion der Völkermord.

 

1. Zwingendes Völkerrecht (ius cogens) steht über jedem Staat

Das genfer Abkommen IV (Art. 1–12, 27, 146–149),
die UN-Charta (Art. 4, 43, 53, 73, 95, 102–107),
und UN-RES 56/83 (Art. 2–3, 9–11, 28–35, 41, 56)
gelten absolut und ohne Zustimmung eines Staates.
→ Kein Beamter und kein Gesetz dürfen diese Normen verletzen.

 

 

2. Beamte ohne Schulung, Zertifikation und Schutzmacht-Kenntnis handeln rechtswidrig

genfer Abkommen IV Art. 144 verlangt zwingende Unterrichtung und Zivilschutz-Zertifikat.
Fehlt das Zertifikat →
keine Befugnis, kein Amt, keine Rechtswirkung, volle persönliche Haftung.

 

 

3. Willkürakte („Pseudo-Propheten“) sind keine Rechtshandlungen

Die Expertise beschreibt „profane Bedienstete“, die:

  • ohne Völkerrechtsbefugnis handeln
  • eigene Meinung als Recht ausgeben
  • Kompetenzen überschreiten
  • Rechte verweigern oder bedrohen

→ Diese Akte sind null und nichtig.

 

 

4. Schutzmachtpflicht zwingend: Art. 9–12 genfer Abkommen IV

Jeder staatliche Eingriff gegen Zivilisten ist nur gültig:

  • mit Schutzmacht
  • mit neutraler Kontrolle
  • mit ununterbrochener Überwachung

Fehlt Schutzmacht →
jede Maßnahme ist völkerrechtswidrig.

 

 

5. Art. 73 UN-Charta: „Heiliger Auftrag“

Staaten müssen das Wohl der Bevölkerung unter allen Umständen fördern.
Missachtung führt zu:

  • Ausfall der Rechtstaatlichkeit
  • Abwesenheit wirksamer Beschwerde
  • Zuziehung der Schutzmacht

 

 

6. Alle schweren Verletzungen sind Kriegsverbrechen (Art. 147 GA IV)

Dazu zählen:

  • willkürliche Maßnahmen
  • Entrechtung
  • Deportation
  • Entzug des Status
  • verweigerte Beschwerde
  • falsche Stigmatisierung („Reichsbürger“)

→ Verpflichtung zur sofortigen Untersuchung (Art. 149 GA IV).

 

 

7. UN-RES 56/83: Staatshaftung ohne Ausnahme

  • Staat kann sich nie auf nationales Recht berufen (Art. 3).
  • Staat haftet auch, wenn Beamte ihre Befugnisse überschreiten (Art. 5, 7).
  • Ersatzhandlungspflicht bei Staatsversagen (Art. 9–11).
  • volle Wiedergutmachung (Art. 31).

 

 

8. Feindstaatenklauseln Art. 53, 106–107 UN-Charta gelten fort

Bundesrepublik Deutschland unterliegt weiterhin:

  • Art. 53 UN-Charta
  • Art. 106 UN-Charta
  • Art. 107 UN-Charta

→ Alliiertenrechte bestehen fort.
→ Schutzmachtvollzug rechtmäßig.

 

 

9. alles staatliche Handeln ohne Schutzmacht ist nichtig

Wenn Beamte:

  • Grundrechte verletzen
  • Völkerrecht ignorieren
  • Schutzmacht nicht zulassen
  • Zertifikate nicht besitzen
  • Menschen entrechten

→ liegt Nichtigkeit, Staatshaftung, Kriegsverbrechen, Talionspflicht vor.

 

 

 

10. Fazit

Imperatives Völkerrecht schützt den Menschen absolut; jedes Handeln eines profanen Bediensteten ohne Schutzmacht, ohne Zertifikation und gegen ius cogens ist null, nichtig, rechtswidrig und als Unmenschlichkeit bis Völkermord zwingend zu verfolgen.

 

 

Thema

Expertise zum Umgang mit „profanen Bediensteten“ und „Pseudo-Propheten“ gemäß zwingendem Völkerrecht

Suchbegriffe
Jurisdiktion Jurisfiktion
Angefügte Dateien
92_2017_01_19 - ver 2017_12_07 nds. Justizminitseriums in Dokument 1001 I-202.45 IZMR öffentliche Erklärung ZEB - R Statutzs IZMR vers 2019_05_19 1200 (92_2017_01_19 - ver 2017_12_07 nds. Justizminitseriums in Dokument 1001 I-202.45 IZMR öffentliche Erklärung ZEB - R Statutzs IZMR vers 2019_05_19 1200.pdf) (477.4 KB)
2025_12_01 Dissertation - Unmenschlichkeit und Völkermord - Expertise zum Umgang mit Zivilisten bei pseudo Propheten von Baal 0100 corsonbit (2025_12_01 Dissertation - Unmenschlichkeit und Völkermord - Expertise zum Umgang mit Zivilisten bei pseudo Propheten von Baal 0100 corsonbit.pdf) (620.77 KB)