01.12.2025
Imperatives
Recht ist kein fernes Theoriekonzept, sondern ein lebendiger Schutzschild für
die Würde jedes Menschen.
1. Die Verletzung des unverletzlichen, unveräußerlichen, nicht
verhandelbaren und justitiablen
Menschenrechtes in den Grundrechten und Grundfreiheiten ist ein
Kriegsverbrechen der Unmenschlichkeit.
2. In Folge die unantastbare Menschenwürde in der Verweigerung der Talion der Völkermord.
1.
Zwingendes Völkerrecht (ius cogens) steht über jedem Staat
Das genfer
Abkommen IV (Art. 1–12, 27, 146–149),
die UN-Charta (Art. 4, 43, 53, 73, 95, 102–107),
und UN-RES 56/83 (Art. 2–3, 9–11, 28–35, 41, 56)
gelten absolut und ohne Zustimmung eines Staates.
→ Kein Beamter und kein Gesetz dürfen diese Normen verletzen.
2. Beamte
ohne Schulung, Zertifikation und Schutzmacht-Kenntnis handeln rechtswidrig
genfer
Abkommen IV Art. 144 verlangt zwingende Unterrichtung und
Zivilschutz-Zertifikat.
Fehlt das Zertifikat →
→ keine Befugnis, kein Amt, keine Rechtswirkung, volle persönliche Haftung.
3.
Willkürakte („Pseudo-Propheten“) sind keine Rechtshandlungen
Die
Expertise beschreibt „profane Bedienstete“, die:
→ Diese Akte
sind null und nichtig.
4.
Schutzmachtpflicht zwingend: Art. 9–12 genfer Abkommen IV
Jeder
staatliche Eingriff gegen Zivilisten ist nur gültig:
Fehlt
Schutzmacht →
→ jede Maßnahme ist völkerrechtswidrig.
5. Art. 73
UN-Charta: „Heiliger Auftrag“
Staaten
müssen das Wohl der Bevölkerung unter allen Umständen fördern.
Missachtung führt zu:
6. Alle
schweren Verletzungen sind Kriegsverbrechen (Art. 147 GA IV)
Dazu zählen:
→
Verpflichtung zur sofortigen Untersuchung (Art. 149 GA IV).
7. UN-RES
56/83: Staatshaftung ohne Ausnahme
8.
Feindstaatenklauseln Art. 53, 106–107 UN-Charta gelten fort
Bundesrepublik
Deutschland unterliegt weiterhin:
→
Alliiertenrechte bestehen fort.
→ Schutzmachtvollzug rechtmäßig.
9. alles
staatliche Handeln ohne Schutzmacht ist nichtig
Wenn Beamte:
→ liegt Nichtigkeit,
Staatshaftung, Kriegsverbrechen, Talionspflicht vor.
10. Fazit
Imperatives
Völkerrecht schützt den Menschen absolut; jedes Handeln eines profanen
Bediensteten ohne Schutzmacht, ohne Zertifikation und gegen ius cogens ist
null, nichtig, rechtswidrig und als Unmenschlichkeit bis Völkermord zwingend zu
verfolgen.
Expertise zum Umgang mit „profanen Bediensteten“ und „Pseudo-Propheten“ gemäß zwingendem Völkerrecht